Auslandsaufenthalte
Informationen zum individuellen Schulbesuch im Ausland
Vor einem Auslandsaufenthalt gibt es viele Fragen zu klären.Neben den Studien- und Klassenfahrten ins Ausland und unseren Partnerschulen können Schüler auch die Möglichkeit nutzen, ein halbes oder ein ganzes Jahr an einer Auslandsschule zu verbringen. Das Auslandsjahr richtet sich an SchülerInnen, die gute bis sehr gute Leistungen in der Schule bringen, da sie ja während ihrer Zeit im Ausland Stoff "versäumen", der aber nach der Rückkehr selbstständig nachgeholt werden muss. Daher gilt, dass die Entscheidung, für einen längeren Zeitraum ins Ausland zu gehen und dort an einer Schule eigene Erfahrungen zu sammeln, gut mit den Eltern, den Lehrkräften und der Schulleitung abgestimmt sein sollte.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu:
Zeitpunkt
Es bietet sich an, in der 10. Klasse bzw. unter Umständen schon in der 9. Klasse ein halbes oder ganzes Jahr an einer Schule im Ausland zu verbringen. Die meisten Programme sind auch auf diese Zielgruppe ausgerichtet. Ein Aufenthalt in der 11. Klasse ist möglich, jedoch kann aufgrund der notwendigen Einbringung der Leistungen für das Abitur der Auslandsaufenthalt nicht angerechnet werden (d.h. die versäumte Schulzeit muss nachgeholt werden).
Möglichkeiten
Ein individueller Auslandsaufenthalt kann von wenigen Monaten bis zu einem Jahr andauern. Es ist zwischen zwei Varianten zu unterscheiden:
Schüleraustausch mit Tauschpartner
Hierbei haben die SchülerInnen einen/eine TauschpartnerIn, bei dessen/deren Familie sie dann für die Zeit des Austauschs wohnen und mit ihm/ihr die Schule besuchen. Im Gegenzug wird der/die TauschpartnerIn dann dieselbe Zeit als Gast bei dem/der deutschen SchülerIn wohnen und hier die Schule besuchen.
Auslandsjahr ohne Tauschpartner
Hier wohnt der/die SchülerIn bei einer Gastfamilie, die über eine der zahlreichen Organisationen vermittelt wurde. Die Kosten sind hier entsprechend höher, es gibt aber Institutionen, die Stipendien (zur Deckung der Kosten für Schulgeld, Unterbringung etc.) vergeben.
Bedingungen für einen Aufenthalt im Ausland:
- der/die SchülerIn muss einen Platz an einer Schule im Ausland haben, die der von dem Schüler besuchten Schulart entspricht (d.h. gymnasiales Niveau)
- der/die SchülerIn muss vom Direktorat für die gesamte Zeit des Auslandsaufenthalt vom Schulbesuch in Bayern beurlaubt sein
- die Schule im Ausland muss regelmäßig und ordnungsgemäß besucht werden
- es muss eine Bestätigung der Auslandsschule über die erzielten Leistungen vorliegen
Wiedereintritt und Vorrücken
Den Wiedereintritt in den bayerischen Schulbetrieb regelt § 66 GSO. Der/die SchülerIn darf nach einem Jahr im Ausland in Bayern in die nächsthöhere Jahrgangsstufe nach § 63 GSO auf Probe vorrücken, wenn zu erwarten ist, dass die entstandenen Lücken geschlossen werden können. Der versäumte Stoff muss selbstständig nachgeholt werden, Vergünstigungen können die SchülerInnen nicht beanspruchen. Ein im Ausland verbrachtes Schuljahr wird nicht auf die Höchstausbildungsdauer angerechnet.
Hat der/die Schülerin nur ein halbes Jahr im Ausland verbracht, entscheiden die am RMG erbrachten Leistungen über das Vorrücken in die nächsthöhere Jahrgangsstufe.
Fristen
Da ein Auslandsaufenthalt aufgrund des Auswahlverfahrens und der Organisation einiges an Vorarbeit erfordert, liegen die Bewerbungsfristen oftmals ein oder sogar anderthalb Jahre vor dem Antritt des eigentlichen Aufenthaltes. Daher ist es geboten, sich frühzeitig, am besten schon Ende der 8. Klasse (wenn das Auslandsjahr in der 10. Klasse stattfinden soll) um ein Stipendium bzw. einen Platz an einer Schule im Ausland zu bemühen.
Versicherungsschutz
Während des Auslandsaufenthalts besteht kein Schutz durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung. Vor der Abreise sollte daher überprüft werden, ob bereits abgeschlossene Policen wie Haftpflicht- und Krankenversicherung auch im Ausland Schutz bieten.
Förder- und Austauschprogramme sowie Stipendien
Ein Jahr im Ausland ist nicht umsonst, jedoch gibt es etliche Förderprogramme und Stipendien, die einen Teil bis Großteil der Kosten auffangen können. Im Folgenden werden Ihnen einige Institutionen genannt, die SchülerInnen im Ausland finanziell fördern und bei der Vermittlung einer Auslandsschule helfen können. Die Informationen entstammen den jeweiligen Internetauftritten.
Weiterhin gibt es das so genannte "Schüler-BAföG", das Auslandsaufenthalte von SchülerInnen im Ausland finanziell fördert.
PAD - Pädagogischer Austauschdienst - (Austausch)
Die französischen Schüler leben und lernen etwa von März an für sechs Monate in Deutschland. Die deutschen Schüler dürfen anschließend mit Beginn des französischen Schuljahrs im September für sechs Monate nach Frankreich fahren. Schüler der 9. und 10. Klasse (in Ausnahmefällen auch der 8. Klasse), i.d.R. von Schulen mit Sekundarstufe I und II, mit ausreichenden Sprachkenntnissen, um nach kurzer Eingewöhnungszeit dem regulären Unterricht im Gastland folgen zu können und mit ausreichenden sonstigen schulischen Leistungen, um nach Ablauf des Austausches wieder in die Jahrgangsstufe integriert werden zu können. Teilnehmende Schülerinnen und Schüler erhalten Zuschüsse aus Mitteln des Deutsch-Französischen Jugendwerkes (DFJW). Bewerbungsstichtag ist jeweils der 15. Oktober für den Austausch im darauf folgenden Kalenderjahr.
BJR - Bayerischer Jugendring (Austausch)
Eine Säule der internationalen Jugendarbeit der BJR ist der Individuelle Schüleraustausch. Im Auftrag des bayerischen Kultusministeriums bietet des BJR zwei- bis dreimonatige individuelle Austauschprogramme mit mehreren Partnerländern an. Die Bewerbungsformulare finden Sie hier.
PPP - Parlamentarisches Patenschafts-Programm mit den USA (Auslandsjahr)
Ein Austauschjahr in Übersee: Das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) macht es möglich. Im Rahmen des PPP können Schüler im Alter zwischen 15 und 17 Jahren ein Stipendium für ein Austauschjahr in den USA bekommen. Bewerbungsschluss für den nächstmöglichen Stipendienzeitraum ist der 2. September 2011.
YFU - Deutsches Youth For Understanding Komitee e.V. (Auslandsjahr)
Das Bayerische Kultusministerium fördert in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Youth For Understanding Komitee e.V. (YFU) aus Mitteln des bayerischen Kulturfonds diesen internationalen Austausch junger Menschen. Mit einem Teilstipendium können bis zu 15 Schüler ein Schuljahr bei einer Gastfamilie in den Partnerländern Bayerns verbringen und dort eine Gastschule besuchen.
Nicht nur die Sprache des Gastlandes wird bei einer Teilnahme am Programm „Botschafter Bayerns" erlernt - junge Menschen können so auch interkulturelle und soziale Kompetenzen erwerben, die in einer zunehmend vernetzten Welt eine wesentliche Rolle spielen und berufliche Möglichkeiten deutlich verbessern können.
Partnerländer sind China, Indien, Bulgarien, Polen, Rumänien, Russland, Slowakei, Tschechien und Ungarn.
Weitere Informationen finden sich im Flyer „Botschafter Bayerns". Die Bewerbungsunterlagen können auf dem Internetauftritt des Deutschen Youth For Understanding Komitees e.V.(YFU) angefordert werden.
GASS - German-Australian Scholarship Students e.V (Austausch)
Austausch für jährlich 25-30 Schüler, teilweise als Vollstipendium (Reisekosten werden erstattet). Der Bewerbungsschluss ist jeweils Ende April des jeweiligen Jahres möglich.
AFS - Interkulturelle Begegnungen e.V.
Bietet Halbjahres-, Ganzjahres- oder Kurzzeitprogramme in rund 50 Ländern an. Bietet auch die Möglichkeit, sich als Gastfamilie zu bewerben.
Weitere Programme
Neben diesen Institutionen gibt es auch zahlreiche weitere Förderprogramme und Stipendien sowie kommerzielle Anbieter, die Austausche und Auslandsaufenthalte organisieren. Hierzu sei auf folgende Seiten verwiesen:
- AJA - Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendorganisationen
- DFH - Deutscher Fachverband High School e.V.
- Liste mit Austauschorganisationen (ehrenamtlich und kommerziell) auf FOCUS-online
Quellenangabe
Diese Seite wurde erstellt mit Informationen aus KWMBl Nr. 5/2010, Seiten des KM sowie denBJR Flyern "See the World 2013" und "See the World - Infos zum G8" des BJR.















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