Informationen zur Wahl der neu einsetzenden, spät beginnenden Fremdsprache ab der 10. Klasse

Für die Wahl von Spanisch als neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache am Regiomontanus-Gymnasium Haßfurt sind hier die derzeitig geltenden Bestimmungen zusammengefasst:

1. Wahlmöglichkeit

Spanisch kann am Regiomontanus-Gymnasium ab der 10. Klasse gewählt werden. Es kann die erste oder zweite Fremdsprache (Latein oder Französisch) durch Spanisch ersetzt werden. Das heißt Englisch und Französisch (als 3. Fremdsprache) können nicht ersetzt werden. Bei Ersatz von Latein sind die Bestimmungen für den Erhalt des Latinums zu berücksichtigen.

2. Belegungspflicht

Spanisch muss in der 10. Klasse mit vier Stunden, in den Klassen 11 und 12 mit jeweils drei Stunden belegt werden. Da in der 10. Klasse nur drei Stunden für eine Fremdsprache vorgesehen sind, wird die vierte Stunde durch eine Intensivierungsstunde abgedeckt. Damit erfolgt auch eine frühe Festlegung für die Profilbildung in der Oberstufe. Denn es gilt: Jeder Schüler/jede Schülerin muss wählen zwischen

  • einer zweiten Naturwissenschaft
  • oder Informatik (nur am NTG möglich)
  • oder einer zweiten Fremdsprache.

Diese Wahlpflicht wird durch die Wahl einer neu einsetzenden spät beginnenden Fremdsprache erfüllt, d. h. es muss nur eine Naturwissenschaft besucht werden. Aber: Von dieser Naturwissenschaft sind dann alle vier Halbjahresleistungen einzubringen!

Die Belegung von Spanisch (spätbeginnend) bedeutet keine Einschränkung bei der Wahl des fünften Abiturprüfungsfaches (z. B. sind Sport oder Informatik möglich).

3. Profilbildung in der Oberstufe

Mit der Wahl von Spanisch in der 10. Klasse sind bereits drei Stunden des Profilbereichs festgelegt, es verbleiben dadurch noch zwei Stunden aus dem übrigen Wahlangebot.

4. Abitur und Einbringung der Leistungen ins Abiturzeugnis

Spanisch kann als fünftes Abiturprüfungsfach (neben D, M, einer Fremdsprache und einer Gesellschaftswissenschaft) gewählt werden. In einer spät beginnenden Fremdsprache wie Spanisch ist (nur) eine mündliche Abiturprüfung (Kolloquium) möglich.

Wer eine spät beginnende Fremdsprache belegt, entscheidet sich für ein sprachliches Profil. Wenn Spanisch als Abiturprüfungsfach gewählt wird, müssen alle vier Halbjahresleistungen eingebracht werden (d. h. sie zählen für die Abiturnote). Ansonsten müssen in Spanisch drei von vier Halbjahresleistungen eingebracht werden, es sei denn, die sog. Optionsregel wird in Anspruch genommen, dann zwei statt drei.

Umfassende Informationen über die neue Oberstufe erhalten Sie unter der Adresse: www.gymnasiale-oberstufe-bayern.de. Hier finden Sie auch die Präsentation zum Thema als Powerpoint-Datei oder als PDF.